Ein Unternehmen der Oswald Matt Group
 

Allgemeine Mietbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vermietungen von Büro-, Wohn-, Sanitär-, WC-, Material-, See- und Mannschaftscontainern, Fäkalientanks, entsprechendem Zubehör und Möbeln sowie für alle mit diesen in Zusammenhang stehenden Geschäfte zwischen Oswald Matt Group und dem Mieter sind die nachstehenden Allgemeinen Mietbedingungen (AMB).
(2) Diese AMB gelten auch dann, wenn Oswald Matt Group entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Mieters nicht widerspricht oder in Kenntnis der AGB des Mieters die Vermietung an diesen vorbehaltlos ausführt. Oswald Matt Group erkennt entgegenstehende oder abweichende AGB des Mieters nicht an, es sei denn, Oswald Matt Group hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Abweichungen von diesen AMB sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Das gilt insbesondere für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AMB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AMB hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. &nbsp

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von Oswald Matt Group sind freibleibend und bloße Aufforderungen an den Mieter, durch eine Bestellung ein Angebot gegenüber Oswald Matt Group abzugeben. Der Mieter ist an sein Angebot gegenüber Oswald Matt Group 14 Tage gebunden.
(2) Ein Mietverhältnis kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Oswald Matt Group oder – falls eine solche nicht erfolgt – durch die Übergabe des Mietgegenstandes von Oswald Matt Group an den Mieter zustande.
(3) Inhalt und Umfang der von Oswald Matt Group geschuldeten Leistung werden durch die von Oswald Matt Group erteilte schriftliche Auftragsbestätigung definiert.
(4) Oswald Matt Group behält sich ausdrücklich vor, dem Mieter statt des bestellten Mietgegenstandes einen funktionell gleichwertigen Mietgegenstand zu überlassen, wenn dieser für die durch den Mieter beabsichtigte Nutzung in vergleichbarer Weise geeignet und dem Mieter zumutbar ist.&nbsp

§ 3 Mietzeit

(1) Das Mietverhältnis beginnt zu dem in der schriftlichen Auftragsbestätigung vermerkten Datum. Erfolgt die Übergabe des Mietgegenstandes zu einem späteren Zeitpunkt und hat Oswald Matt Group dies zu vertreten, beginnt die Mietzeit erst mit der tatsächlichen Übergabe an den Mieter.
(2) Die Mindestmietzeit beträgt – sofern schriftlich nicht anders vereinbart – 30 Kalendertage.
(3) Kommt der Mieter seiner Pflicht, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag abzunehmen, nicht nach, ist Oswald Matt Group berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten.
(4) Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Ist keine Mietzeit vereinbart, endet das Mietverhältnis durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Vertragspartei. Die Kündigungsfrist beträgt vorbehaltlich der in Absatz 2 oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung geregelten Mindestmietzeit für beide Parteien 21 Tage. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der anderen Vertragspartei an. Das Kündigungsrecht beider Vertragsparteien aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch des Mietgegenstandes fort, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von 2 Wochen schriftlich gegenüber der anderen Partei erklärt. Die Frist beginnt für den Mieter mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für Oswald Matt Group mit dem Zeitpunkt, in dem Oswald Matt Group von der Fortsetzung Kenntnis erhält.&nbsp

§ 4 Transport, Übergabe, Standortwechsel und Rückgabe des Mietgegenstandes

(1) Oswald Matt Group transportiert den Mietgegenstand– sofern schriftlich nicht anders vereinbart – gegen einzelvertraglich vereinbartes Entgelt zu dem in der Auftragsbestätigung vermerkten Übergabeort. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
(2) Bei Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter ist dieser verpflichtet, den Mietgegenstand und etwaiges Zubehör auf Mängelfreiheit, Betriebsfähigkeit sowie Vollständigkeit zu überprüfen und diese Punkte sowie den Übernahmezeitpunkt in einem Übergabeprotokoll bzw. durch den unterschriebenen Lieferschein zu bestätigen.
(3) Der Mieter hat gemietete Möbel bzw. Zubehör auf eigene Kosten aufzubauen bzw. aufzustellen.
(4) Vor einem Standortwechsel des Mietgegenstandes ist die schriftliche Zustimmung von Oswald Matt Group einzuholen. Standortwechsel ist jegliche Ortsveränderung des Mietgegenstandes. Ein Standortwechsel darf nur durch Oswald Matt Group oder einen von Oswald Matt Group beauftragten Dritten vorgenommen werden und wird dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
(5) Oswald Matt Group transportiert den Mietgegenstand – sofern schriftlich nicht anders vereinbart – wieder von dem vereinbarten Rückgabeort ab. Der Mieter stellt sicher, dass der abzuholende Mietgegenstand für Oswald Matt Group oder einen von Oswald Matt Group beauftragten Dritten bei Abholung frei zugänglich und begehbar ist und etwaig im Mietgegenstand befindliche und ebenfalls abzuholende Möbel bzw. Zubehör transportfähig gesichert sind.
(6) Ist vereinbart, dass der Rücktransport durch den Mieter erfolgt, hat dieser den Mietgegenstand zum Ablauf der Mietzeit am Sitz von Oswald Matt Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand – Tiefenhäusern, innerhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag 7:30 bis 16:30 Uhr) an Oswald Matt Group zurückzugeben.
(7) Bei Rückgabe des Mietgegenstandes hat der Mieter Oswald Matt Group oder einem von Oswald Matt Group beauftragten Dritten etwaige Beschädigungen oder Mängel des Mietgegenstandes schriftlich mitzuteilen. Dabei sind Dritte und/ oder deren Erfüllungsgehilfen nicht berechtigt, eine verbindliche Abnahme des rechtsverbindliche Erklärungen bzgl. etwaiger Ersatzansprüche seitens Oswald Matt Mietgegenstandes durchzuführen und/ oder gegenüber dem Mieter Group abzugeben. Nach Abholung und Rücktransport bzw. nach der Rückgabe erfolgt eine Überprüfung des Mietgegenstandes und des mitvermieteten Zubehörs durch Oswald Matt Group auf etwaige Beschädigungen und Vollständigkeit (verbindliche Abnahme).
(8) Der Mieter hat zu gewährleisten, dass die Zufahrtswege zum Standort des Mietgegenstandes ausreichend befestigt sind und der Standort des Mietgegenstandes zum Zweck der Anlieferung, der Abholung und/ oder des Standortwechsels des Mietgegenstandes mit Schwerlastfahrzeugen folgender Maße angefahren und befahren werden kann:
Länge: 20 Meter
Breite: 5 Meter Abstützbreite
Höhe: 5 Meter
Gewicht 40 Tonnen
Wendekreis: mind. 20 Meter
Weitere technische Beschreibungen sind unter www.container-lion.com/container- ladekrantransport.php einzusehen. Etwaig notwendige Sondernutzungserlaubnisse hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen.
(9) Ein eventuell erforderlicher Kran ist – sofern schriftlich nicht anders vereinbart – vom Mieter auf eigene Kosten zu stellen.
(10) Werden die Anlieferung, die Abholung und/ oder der Standortwechsel des Mietgegenstandes durch den Mieter behindert oder erschwert, hat dieser Oswald Matt Group die dadurch entstehenden Personalkosten und weiteren Schaden zu erstatten.
(11) Sollte die Anlieferung, die Abholung und/ oder der Standortwechsel des Mietgegenstandes durch Oswald Matt Group aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, auf die Oswald Matt Group keinen Einfluss hat, nicht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt möglich sein, informiert Oswald Matt Group den Mieter unverzüglich hierüber. Die Pflichten von Oswald Matt Group werden für die Dauer dieser Störungen suspendiert, ebenso die Wirkungen des Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim Eintritt dieser Ereignisse bereits in Verzug befindet.
(12) Ist vereinbart, dass der Mieter die Anlieferung, den Rücktransport und/ oder den Standortwechsel des Mietgegenstandes selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte vornimmt, trägt er Sorge für die fachmännische Ausführung. Die Gefahr geht in einem solchen Fall mit Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter, dessen Spediteur oder Erfüllungsgehilfen auf den Mieter über. Bei einem Rücktransport durch den Mieter geht die Gefahr mit Übergabe des Mietgegenstandes an Oswald Matt Group auf Oswald Matt Group über.&nbsp

§ 5 Auf- und/ oder Abbau des Mietgegenstandes

(1) Oswald Matt Group schuldet nicht den Auf- und/oder Abbau des Mietgegenstandes.
(2) Sofern schriftlich vereinbart ist, dass Oswald Matt Group auch den Aufbau des Mietgegenstandes vornimmt, erfolgt dieser grundsätzlich nach den Anweisungen des Mieters. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt, den Aufbau aufgrund sachlicher Gründe abweichend von den Anweisungen des Mieters auszuführen.
(3) Der Mieter hat Oswald Matt Group Pläne von im Erdreich verlegten Leitungen, Rohren, etc. vor Aufbaubeginn auszuhändigen. Andernfalls trägt der Mieter einen daraus resultierenden Schaden.
(4) Im Falle behördlicher oder sonstiger Auflagen, die für Oswald Matt Group Abweichungen vom standardisierten Aufbau notwendig machen, ist Oswald Matt Group trotz Vereinbarung nicht zum Aufbau verpflichtet, es sei denn, Oswald Matt Group hat sich in Kenntnis vom Vorliegen solcher Auflagen zu einem Aufbau gesondert schriftlich verpflichtet. Etwaig anfallende Mehrkosten trägt der Mieter.
(5) Oswald Matt Group übernimmt den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist.
(6) Strom- und Wasseranschlüsse, welche für den Auf- und/ oder Abbau erforderlich sind, sowie Abfallbehälter für angefallenen Abfall bei Auf und/ oder Abbau sind vom Mieter bereitzustellen. Die Kosten für Strom und Wasser sowie die Abfallbehälter und die Entsorgung des Abfalls trägt der Mieter.
(7) Sollte der Auf- und/ oder Abbau aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, auf die Oswald Matt Group keinen Einfluss hat, nicht zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt möglich sein, informiert Oswald Matt Group den Mieter unverzüglich hierüber. Die Pflichten von Oswald Matt Group werden für die Dauer dieser Störungen suspendiert, ebenso die Wirkungen des Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim Eintritt dieser Ereignisse bereits in Verzug befindet.
(8) Wird der Auf- und/ oder Abbau des Mietgegenstandes durch den Mieter behindert oder erschwert, hat er Oswald Matt Group die dadurch entstehenden Personalkosten und weiteren Schäden zu erstatten.&nbsp

§ 6 Mietzins, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Die Höhe des Mietzinses ist in der Auftragsbestätigung vermerkt und versteht sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Alle weiteren etwaig anfallenden Kosten, z. B. für Transport, Standortwechsel, Aufbau, Abbau und die Schlussreinigungs-Pauschale sind ebenfalls in der Auftragsbestätigung oder einer zeitlich nachfolgenden Vereinbarung vermerkt, verstehen sich ebenfalls zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und werden dem Mieter von Oswald Matt Group gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Der Mietzins sowie die in der Auftragsbestätigung angegebenen weiteren Kosten sind sofort fällig und im Voraus ohne Abzug auf das in der Auftragsbestätigung angegebene Konto von Oswald Matt Group zu zahlen. Für angefangene Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung des Mietzinses. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Eingangs des Betrages auf dem Konto von Oswald Matt Group maßgeblich. Zahlungen werden ausschließlich gem. § 366 BGB verrechnet.
(4) Die Betriebskosten und sonstige Kosten wie z. B. Strom- und Wasserkosten, die im Zusammenhang mit der Anmietung, der Nutzung oder dem Betrieb des Mietgegenstandes stehen, trägt der Mieter.
(5) Nach Rückgabe des Mietgegenstandes führt Oswald Matt Group eine Grundreinigung durch. Sollte der Mietgegenstand außergewöhnlich stark verschmutzt (z. B. Farbspritzer, etc.) oder aber vermüllt sein, ist die Reinigung nicht durch die Schlussreinigungs-Pauschale abgegolten. Oswald Matt Group stellt dem Mieter dann die weiteren Reinigungskosten gesondert in Rechnung.
(6) Oswald Matt Group ist berechtigt, hinterlegte Kautionen nach Ablauf der Mietzeit mit noch offenen Forderungen von Oswald Matt Group zu verrechnen.
(7) Wechsel und Schecks werden von Oswald Matt Group nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Mieter im Übrigen nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit Oswald Matt Group beruht.
(9) Gerät der Mieter mit der Zahlung in Verzug, berechnet Oswald Matt Group Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %, Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt für Oswald Matt Group möglich.&nbsp

§ 7 Sicherungsrechte des Vermieters

(1) Der Mieter tritt in Höhe aller Oswald Matt Group gegen den Mieter zustehenden gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sicherungshalber sämtliche gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Mieters gegen seine Auftraggeber bzgl. derjenigen Leistungen, zu deren Erbringung der Mieter den Mietgegenstand einsetzt, an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
(2) Oswald Matt Group ist verpflichtet, die Sicherheiten oder sicherungshalber abgetretenen Forderungen anteilig freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten und sicherungshalber abgetretenen Forderungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Oswald Matt Group.
(3) Oswald Matt Group ist zur Offenlegung der Sicherungsabtretung den Drittschuldnern gegenüber erst berechtigt, wenn das Mietverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt ist, der Mieter sich in Zahlungsverzug befindet oder ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters gestellt ist. In diesem Fall ist Oswald Matt Group berechtigt, über die Forderungen zu verfügen und diese bei den Drittschuldnern einzuziehen. Der Mieter ist verpflichtet, Oswald Matt Group auf Verlangen die Drittschuldner schriftlich zu benennen.&nbsp

§ 8 Rügepflicht und Mängelansprüche

(1) Ansprüche des Mieters aufgrund offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn und soweit der Mieter den Mangel bei Übergabe nicht gegenüber Oswald Matt Group gerügt hat.
(2) Während der Mietzeit auftretende Mängel sind Oswald Matt Group unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die der Mieter zu vertreten hat, werden dabei durch Oswald Matt Group auf Kosten des Mieters beseitigt. Mängel, die der Mieter nicht zu vertreten hat, werden von Oswald Matt Group auf eigene Kosten beseitigt.
(3) Soweit der Mieter einen Mangel des Mietgegenstandes und eine daraus resultierende Nutzungsbeeinträchtigung bzw. einen Nutzungsausfall des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat und er seinen gesetzlichen und seinen in diesen AMB geregelten Anzeigeobliegenheiten für Mängel gegenüber Oswald Matt Group nachgekommen ist, ist er lediglich zur Vornahme einer entsprechenden Mietminderung berechtigt.
(4) Oswald Matt Group übernimmt keine Haftung dafür, dass der vom Mieter beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar ist.&nbsp

§ 9 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und ihn ordnungs- sowie vertragsgemäß zu benutzen.
(2) Der Mieter hat Oswald Matt Group unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen zu unterrichten. Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten sowie etwaige Reparaturen werden ausschließlich von Oswald Matt Group oder einem von Oswald Matt Group beauftragten Dritten durchgeführt. Eine Reparatur durch den Mieter selbst oder eine Beauftragung Dritter durch den Mieter ist nur nach schriftlicher Zustimmung von Oswald Matt Group zulässig. Die Zustimmung durch Oswald Matt Group kann ausnahmsweise mündlich erfolgen, wenn Gefahr im Verzug ist.
(3) Oswald Matt Group oder ein von Oswald Matt Group beauftragter Dritter ist berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu betreten, um sich vom Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen.
(4) Jegliche Gebrauchsüberlassungen an Dritte bedürfen zu ihrer Zulässigkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Oswald Matt Group.
(5) Vollstreckt ein Dritter in den Mietgegenstand, ist der Mieter verpflichtet, Oswald Matt Group hiervon unverzüglich zu unterrichten und den Mietgegenstand als Eigentum von Oswald Matt Group zu kennzeichnen.
(6) Dem Mieter obliegt es, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere etwaig erforderliche Baugenehmigungen, auf seine Kosten einzuholen und Oswald Matt Group auf etwaige ihm bekannte Risiken hinzuweisen.
(7) Der Mieter trägt Sorge dafür, dass der Standort des Mietgegenstandes einen ausreichend dimensionierten, tragfähigen und ebenen Untergrund aufweist sowie dafür, dass evtl. erforderliche Fundamente hergestellt sind. Die Auflagepunkte müssen den Vorgaben von Oswald Matt Group entsprechen. Der Mieter trägt das Risiko der Standsicherheit des Mietgegenstandes.
(8) Der Mieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten und Gefahr dafür zu sorgen, dass Elektroinstallationen fachgerecht hergestellt sind bzw. werden. alle etwaig notwendigen Versorgungs- und Entsorgungsanschlüsse sowie
(9) Werden Container mit Sanitärinstallationen vermietet, bei denen die Wasserversorgung extern erfolgt, trägt der Mieter selbst dafür Sorge, dass die für die beabsichtigte Nutzung erforderliche Wasserqualität vorhanden ist.
(10) Der Mieter hat Container bis unmittelbar vor ihrer Abholung bzw. dem Rücktransport zu heizen, so dass eine Mindesttemperatur von 5° Celsius im Container herrscht.
(11) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausreichend zu lüften, so dass keine Kondensat- oder Schimmelbildung stattfindet.
(12) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit regelmäßig entsprechend Art und Umfang des Gebrauchs gründlich auf eigene Kosten zu reinigen und Fäkalientanks regelmäßig, insbesondere jedoch vor der Abholung bzw. Rückgabe, auf eigene Kosten zu entleeren.
(13) Containerdächer dürfen nicht als Lagerflächen genutzt werden. Der Mieter hat Containerdächer regelmäßig, insbesondere jedoch vor der Abholung, laub- und schneefrei zu halten. Regenrinnen und ähnliche Vorrichtungen sind vom Mieter regelmäßig zu reinigen. Der Mieter ist verpflichtet, für eine ausreichende Unterlüftung der Container zu sorgen.
(14) Der Mietgegenstand ist besenrein zurückzugeben. Vom Mieter in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände sind vor der Rückgabe an Oswald Matt Group zu entfernen. Andernfalls ist Oswald Matt Group berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Mieters zu entsorgen.
(15) Der Mieter ist verpflichtet, Oswald Matt Group einen etwaigen Diebstahl oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes unverzüglich anzuzeigen. Bei Diebstahl oder durch Dritte verursachte Schäden hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.&nbsp

§ 10 Haftung des Vermieters und Haftungsumfang

(1) Soweit dem Mieter vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen Oswald Matt Group, dessen gesetzliche Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfen zustehen, ist die Haftung von Oswald Matt Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
(2) Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Oswald Matt Group zwingend haftet, z. B. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.&nbsp

§ 11 Haftung des Mieters

(1) Während der Mietzeit sowie im Fall einer Inanspruchnahme des Mietgegenstandes nach der vereinbarten Mietzeit haftet der Mieter bis zur Rückgabe für jeden von ihm zu vertretenden Schaden am Mietgegenstand und/ oder für jeden von ihm zu vertretenden Verlust, Diebstahl und Untergang des Mietgegenstandes einschließlich etwaigen Zubehörs sowie für etwaige daraus entstehende Folgekosten wie z. B. Abschleppkosten oder Mietausfall. Der Mietausfallschaden entspricht einer Tagesmiete für jeden Tag, an dem der Mietgegenstand Oswald Matt Group nicht zur Vermietung zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass Oswald Matt Group kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Mieter stellt Oswald Matt Group von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei, die während oder nach Beendigung der Mietzeit aufgrund Handlungs- oder Zustandsstörereigenschaft erfolgt&nbsp

§ 12 Versicherungsschutz

(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand für die Dauer der Mietzeit auf eigene Kosten zugunsten von Oswald Matt Group gegen Feuer, Wasser-, Sturm und Hagelschäden sowie gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Oswald Matt Group sämtliche aus dieser Pflichtverletzung resultierenden Schäden zu erstatten. Oswald Matt Group ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Versicherung auf Kosten des Mieters abzuschließen, falls der Mieter den Abschluss einer solchen Versicherung nicht spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes gegenüber Oswald Matt Group schriftlich nachweist. Ansprüche des Mieters gegen die Versicherung tritt der Mieter vorsorglich an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
(2) Der Mietgegenstand ist durch den Vermieter nicht versichert.
(3) Der Mieter hat des Weiteren auf eigene Kosten eine Haftpflichtversicherung gegen die sich aus dem Gebrauch des Mietgegenstandes ergebenden Risiken abzuschließen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Oswald Matt Group sämtliche hieraus entstehenden Schäden zu erstatten. Oswald Matt Group ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung auf Kosten des Mieters abzuschließen, falls der Mieter den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes gegenüber Oswald Matt Group schriftlich nachweist. Ansprüche des Mieters gegen die Versicherung tritt der Mieter vorsorglich an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.&nbsp

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – wenn der Mieter Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Höchenschwand-Tiefenhäusern. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Oswald Matt Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand – Tiefenhäusern.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die kollisionsrechtlichen Regelungen anzuwenden.&nbsp

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Oswald Matt Group Oswald Matt Group

§ 1 Geltungsbereich

(1) Maßgebend für die beiderseitigen Rechte und Pflichten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verkäufe und Lieferungen sowie für mit diesen in Zusammenhang stehende Geschäfte zwischen Oswald Matt Group und dem Käufer sind die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB).
(2) Diese AVB gelten auch dann, wenn Oswald Matt Group entgegenstehenden oder abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Käufers nicht widerspricht oder in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt. Oswald Matt Group erkennt entgegenstehende oder abweichende AGB nicht an, es sei denn, Oswald Matt Group hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Abweichungen von diesen AVB sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart werden. Das gilt insbesondere für eine das Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AVB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen AVB hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.&nbsp

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Sämtliche Angebote von Oswald Matt Group sind freibleibend und bloße Aufforderungen an den Käufer, durch eine Bestellung ein Angebot gegenüber Oswald Matt Group abzugeben. Der Käufer ist an sein Angebot gegenüber Oswald Matt Group 14 Tage gebunden.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Oswald Matt Group oder – falls eine solche nicht erfolgt – durch Lieferung der Ware seitens Oswald Matt Group zustande.
(3) Inhalt und Umfang der von Oswald Matt Group geschuldeten Leistung werden durch die von Oswald Matt Group erteilte schriftliche Auftragsbestätigung definiert.
(4) Angaben und Auskünfte zur Konstruktion, Eignung und Verwendung sowie Beratung über anwendungstechnische Fragen erfolgen stets unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(5) Ergeben sich nach Vertragsschluss Änderungen bezüglich Inhalt und Umfang bzw. an überlassenen Mustern oder freigegebenen Herstellungs- und Planungsunterlagen, bedürfen Änderungen und Ergänzungen des Vertrages der Schriftform. Die vorzunehmenden Änderungen sind kostenpflichtig.&nbsp

§ 3 Lieferung

(1) Die Lieferung der Ware erfolgt – sofern schriftlich nicht anders vereinbart – ab Lager, d. h. am Sitz von Oswald Matt Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand – Tiefenhäusern. Der Käufer hat die Ware – sofern schriftlich nicht anders vereinbart – dort innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige seitens Oswald Matt Group innerhalb der Geschäftszeiten (Montag – Freitag 7:30 bis 16:30 Uhr) abzuholen. Sofern ein Versendungskauf vereinbart ist, wird die Ware auf Kosten des Käufers an einen anderen Bestimmungsort versandt. Oswald Matt Group wählt dabei Versandart und –weg, das Transportunternehmen sowie die Verpackung. Oswald Matt Group schließt eine Transportversicherung nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Käufers ab.
(2) Lieferfristen sind in der schriftlichen Auftragsbestätigung vermerkt und unverbindlich, es sei denn, sie sind dort ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(3) Die Einhaltung der Lieferfristen setzt voraus, dass sämtliche Einzelheiten des Auftrages geklärt sind, alle eventuell erforderlichen Genehmigungen vom Käufer eingeholt wurden und vorliegen, alle technischen Fragen vom Käufer geklärt sind, alle erforderlichen Unterlagen, Freigaben oder Leistungen vorliegen und der Käufer auch seine sonstigen Vertragspflichten rechtzeitig erfüllt.
(4) Des Weiteren setzt die Einhaltung der Lieferfristen die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung von Oswald Matt Group voraus, sofern Oswald Matt Group das Ausbleiben der Lieferung, die falsche Lieferung oder die Verspätung der Lieferung an sich selbst nicht zu vertreten hat. Oswald Matt Group hat den Käufer über solche Vorkommnisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen und eine voraussichtliche neue Lieferfrist mitzuteilen. Oswald Matt Group ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich darüber zu informieren, wenn die Ware auch nach Ablauf der neuen Lieferfrist nicht verfügbar ist oder mit einer Selbstbelieferung von Oswald Matt Group nicht mehr zu rechnen ist. Oswald Matt Group ist in einem solchen Fall zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und wird gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen des Käufers unverzüglich an diesen zurückerstatten.
(5) Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn die jeweilige Bereitstellunganzeige seitens Oswald Matt Group an den Käufer bis zum Ablauf der jeweiligen Lieferfrist erfolgt. Ist ein Versendungskauf vereinbart, gilt die Lieferfrist auch als eingehalten, wenn die Ware vor Ablauf der jeweiligen Lieferfrist an den Käufer versandt worden ist oder diesem die Versandbereitschaft angezeigt worden ist.
(6) Sollten Lieferfristen aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder ähnlichen Umständen, auf die Oswald Matt Group keinen Einfluss hat, nicht eingehalten werden können, informiert Oswald Matt Group den Kunden unverzüglich hierüber. Die Lieferpflichten werden für die Dauer dieser Störungen suspendiert, ebenso die Wirkungen des Verzugs, wenn sich Oswald Matt Group beim Eintritt dieser Ereignisse bereits in Lieferverzug befindet.
(7) Befindet sich Oswald Matt Group im Lieferverzug und ist auch eine vom Käufer gesetzte Nachlieferungsfrist verstrichen, kann Oswald Matt Group schriftlich bei dem Käufer anfragen, ob er auf Vertragserfüllung besteht. Äußert sich der Kunde nicht auf diese Anfrage, wird Oswald Matt Group von der Lieferverpflichtung frei, wenn in der Anfrage auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.
(8) Sofern für den Käufer zumutbar, ist Oswald Matt Group zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Teillieferung berechtigt. Oswald Matt Group ist berechtigt, Teillieferungen sofort in Rechnung zu stellen.&nbsp

§ 4 Gefahrübergang

(1) Spätestens mit der Übergabe der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
(2) Im Falle eines Versendungskaufs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder eine sonstige Beförderungsperson auf den Käufer über, wenn dieser Unternehmer ist. Dies gilt auch bei Lieferungen „frei Haus“. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie der zufälligen Verschlechterung auch im Falle eines Versendungskaufs erst mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.
(3) Der Gefahrübergang tritt auch dann ein, wenn der Käufer mit der Annahme der Ware in Verzug gerät.&nbsp

§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen

(1) Alle von Oswald Matt Group genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sämtliche von Oswald Matt Group genannten Preise verstehen sich außerdem zuzüglich etwaig notwendiger Verpackungskosten.
(3) Sämtliche Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden ausschließlich gem. § 366 BGB verrechnet.
(4) Wechsel und Schecks werden von Oswald Matt Group nur nach gesonderter, schriftlicher Vereinbarung und lediglich erfüllungshalber angenommen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Käufer im Übrigen nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit Oswald Matt Group beruht.
(6) Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, berechnet Oswald Matt Group Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 %, Unternehmern in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt für Oswald Matt Group möglich.&nbsp

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Ist der Käufer Verbraucher, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Oswald Matt Group.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die gelieferte Ware bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Haupt- und Nebenforderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Oswald Matt Group und dem Käufer, einschließlich der Haupt- und Nebenforderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, Eigentum von Oswald Matt Group. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
(3) Der Käufer darf die gelieferte Ware und die aus ihrer Be- und/ oder Verarbeitung entstandenen Gegenstände lediglich im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Im Falle der Weiterveräußerung durch den Käufer ist dieser verpflichtet, sich das Eigentum an der Vorbehaltsware gegenüber dem Dritten bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung durch den Dritten vorzubehalten. Der Käufer tritt die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder aus einem sonstigen Rechtsgrund zustehenden Forderungen und Ansprüche an Oswald Matt Group ab. Die Abtretung ist auf die Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware beschränkt. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt ermächtigt, die an Oswald Matt Group abgetretenen Forderungen treuhänderisch für Oswald Matt Group einzuziehen. Hiervon unberührt bleibt die Befugnis von Oswald Matt Group, diese Forderungen selbst einzuziehen. Oswald Matt Group verpflichtet sich jedoch, die abgetretenen Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Oswald Matt Group nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, Oswald Matt Group auf Verlangen den Drittschuldner bekannt zu geben und dem Drittschuldner die Abtretung anzuzeigen.
(4) Die Be- und/ oder Verarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt für Oswald Matt Group als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass Oswald Matt Group hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Sofern die Ware mit anderen Gegenständen verbunden, vermengt oder untrennbar vermischt wird, überträgt der Käufer bereits zum jetzigen Zeitpunkt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an der neuen Sache an Oswald Matt Group in Höhe des Kaufpreises der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
(5) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen an Dritte ist unzulässig.
(6) Der Käufer hat Oswald Matt Group über Pfändungen unverzüglich unter Angabe der Pfandgläubiger schriftlich zu unterrichten und die Vorbehaltsware als Eigentum von Oswald Matt Group zu kennzeichnen.
(7) Der Käufer hat Oswald Matt Group unverzüglich über Diebstahl, Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsware schriftlich zu benachrichtigen.
(8) Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln und gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- und Hagelschäden sowie gegen Einbruch, Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Ansprüche des Käufers gegen die Versicherung tritt dieser in Höhe des Kaufpreises vorsorglich an Oswald Matt Group ab. Oswald Matt Group nimmt die Abtretung an.
(9) Der Käufer hat Oswald Matt Group auf Verlangen jederzeit schriftlich Auskunft über den Bestand und den Standort der Ware zu geben. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf seine Kosten regelmäßig sowie auf begründetes Verlangen von Oswald Matt Group durchzuführen.
(10) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, der Verletzung einer der vorstehenden Pflichten, oder für den Fall, dass ein Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt wird, ist Oswald Matt Group berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. Nach erfolgtem Rücktritt ist Oswald Matt Group berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Standort der Vorbehaltsware zu betreten. Der Käufer verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen könnten.
(11) Oswald Matt Group ist verpflichtet, die Sicherheiten oder sicherungshalber abgetretenen Forderungen anteilig freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten und sicherungshalber abgetretenen Forderungen die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Oswald Matt Group.&nbsp

§ 7 Rügepflicht und Mängelansprüche

(1) Ist der Käufer Unternehmer, ist er verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich auf Mängel hin zu untersuchen und etwaige Mängel innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Entdeckung, zu rügen. Unterlässt der Käufer dies, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Jegliche Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen, unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummer der beanstandeten Ware. Für die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige kommt es auf den Zugang der Mängelanzeige bei Oswald Matt Group an.
(2) Soweit ein Mangel der gelieferten Ware vorliegt, kann der Käufer als Nacherfüllung nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, behält sich Oswald Matt Group jedoch das Recht vor, zwischen Nachbesserung und Nachlieferung zu wählen. Der Käufer hat Oswald Matt Group die für die Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Er ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Oswald Matt Group berechtigt, Mängel selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte zu beseitigen. Lediglich in dringenden Fällen, Z. B. bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden ist der Käufer berechtigt, den Mangel selbst zu beseitigen und von Oswald Matt Group Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Oswald Matt Group trägt die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
(3) Oswald Matt Group kann die Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist.
(4) Ist der Käufer Unternehmer, sind Sachmängelgewährleistungsansprüche bei einem Verkauf gebrauchter Ware vorbehaltlich der Regelungen in § 8 ausgeschlossen.
(5) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Sachmängel- und Gewährleistungsansprüche.&nbsp

§ 8 Haftung und Haftungsumfang

(1) Soweit dem Käufer vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche gegen Oswald Matt Group, dessen gesetzliche Vertreter und/ oder Erfüllungsgehilfen zustehen, ist die Haftung von Oswald Matt Group auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt.
(2) Beruht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist der Umfang der Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern Oswald Matt Group zwingend haftet, z. B. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.&nbsp

§ 9 Verjährung

(1) Ist der Käufer ein Unternehmer, verjähren die Sachmängel- und Gewährleistungsansprüche des Käufers abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Käufer. Ist der Käufer ein Verbraucher und handelt es sich bei der Ware um eine neue Sache, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware an den Käufer.
(2) Handelt es sich bei der Ware um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB von fünf Jahren ab Ablieferung.
(3) Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB). Unberührt bleiben ebenso die gesetzlichen Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen sowie für Schadensersatzansprüche in Fällen, in denen Oswald Matt Group zwingend haftet.&nbsp

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist – wenn der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist – Höchenschwand-Tiefenhäusern. Oswald Matt Group ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche ist der Sitz von Oswald Matt Group, Gewerbegebiet Tiefenhäusern 7, 79862 Höchenschwand – Tiefenhäusern.
(3) Für die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die kollisionsrechtlichen Regelungen anzuwenden. Insbesondere die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenkaufverträge (CISG) ist ausgeschlossen.

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